Wir schweigen wie ein Grab.

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Verschwiegenheit ist Teil unserer DNA.

Für die Erstellung deines Excel Tools benötigen wir von dir zum Teil vertraulichen Daten und Informationen.

Die Geheimhaltung dieser Informationen besitzt für uns höchste Priorität und ist die Grundlage unseres Geschäftsmodells. Deshalb verpflichten wir uns mit nachfolgender Vertraulichkeitserklärung von Anfang an zur strikten Geheimhaltung deiner vertaulichen Informationen.

Eine personalisierte und unterschrieben Ausfertigung dieser Vertraulichkeitserklärung erhälst du direkt nach dem Absenden deiner Tool-Anfrage per Email zugesandt.

 


 

Vertraulichkeitsvereinbarung

zwischen

Carsten Tschirner
Bachstraße 2
68165 Mannheim
Germany

– im folgenden „iExcelU“ –

und

[Kunde, Geschäfts- bzw. Wohnsitz]
– im folgenden „Kunde“ –

– zusammen die „Parteien“ oder auch einzeln eine / die „Partei“ –

schließen folgende Vereinbarung:

Präambel

Die Parteien werden vertrauliche Verhandlungen über eine mögliche Zusammenarbeit bzw. Beauftragung im Bereich des Projekts

[Projektname] (das „Projekt“)

aufnehmen. Im Projekt geht es um Folgendes:

[Beschreibung des Projektgegenstands]

In diesen Verhandlungen werden die Parteien voraussichtlich auch vertrauliche Informationen über technische und wirtschaftliche Daten offenlegen. Ferner ist es möglich, dass den Parteien solche Informationen bei Gelegenheit der Verhandlungen oder bei der Durchführung der auf diese Verhandlungen folgenden Vertragsbeziehungen bekannt werden.

Diese Vereinbarung gilt ausschließlich für das Projekt. Auf andere Projekte einer Partei findet es ohne gesonderte Vereinbarung keine Anwendung.

1 Inhalt der Vereinbarung

1.1 Definition vertraulicher Informationen

Diese Vereinbarung umfasst jede vertrauliche Information, die durch eine Partei oder durch Dritte mit Zustimmung dieser Partei offengelegt wurde oder zukünftig offengelegt wird.
Vertrauliche Informationen sind sämtliche Unterlagen, Mitteilungen, Kenntnisse, insbesondere wirtschaftliche oder wissenschaftliche Angaben, Angebote, Preise, Budgetierungen, Kunden- oder Mitarbeiterdaten, Businesspläne, Verwertungsabsichten und Informationen zu Entwicklungs-, Dokumentations- und Herstellungsvoraussetzungen oder Angaben über gewerbliche Schutzrechte oder Angaben, die hierzu führen können, Zeitpläne, Ziele der Parteien und unabhängig davon, ob (i) schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form, (ii) als vertraulich gekennzeichnet oder (iii) unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung oder im weiteren Verlauf ausgetauscht sowie die Tatsache des Abschlusses dieser Vereinbarung und ihr Inhalt.

Insbesondere, aber nicht ausschließlich, fallen darunter:

a) Informationen über Erfindungen, Entdeckungen, technische Umsetzung derselben, Verfahren, Geschmacksmuster, Spezifikationen und Algorithmen;

b) Informationen über Finanzierungen, Wirtschaftspläne, Zulieferer, Geschäftsprozesse;

c) Methoden, Vorgehensweise oder Tools, die sich auf a) oder b) beziehen;

d) jede Form von Know-how oder Verkaufsgeheimnissen;

e) jeder Gebrauch, jede Veränderung, Anwendung, Verkörperung, Kopie und andere Reproduktion der Informationen oder Diskussion über diese unter a) bis d) genannten Punkte.

Vertraulich sind auch alle Informationen, die als „vertraulich“, „geheim“ oder ähnlich gekennzeichnet sind oder die einen Hinweis auf ein bestehendes Schutzrecht tragen oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit oder Schutz durch ein gewerbliches Schutzrecht sich für die erhaltende Partei offensichtlich aus den Umständen ergibt.

1.2 Definition nicht-vertraulicher Informationen

Nicht als vertraulich gelten Informationen:

a) die bereits öffentlich zugänglich sind;

b) die den Parteien vor Mitteilung durch eine Partei auf anderem Weg bereits bekannt sind;

c) die von einer Partei ohne Rückgriff auf oder Nutzung von vertraulichen Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt wurden;

d) die unabhängig von vertraulichen Informationen durch eine Partei oder durch Personen ohne Zugang zu oder ohne Kenntnis von den vertraulichen Informationen entwickelt wurden,

soweit die Parteien dies nachweisen können.

1.3 Vertraulichkeitspflicht

iExcelU wird über die im Rahmen des Projekts erhaltenen vertraulichen Informationen strikte Vertraulichkeit wahren und dem Schutz der Informationen höchste Priorität geben. iExcelU wendet dabei mindestens dieselben Sicherheitsstandards an wie beim Schutz der eigenen Informationen einer vergleichbaren Geheimhaltungsstufe. Mindestens verpflichten sich iExcelU zu einem wirtschaftlich angemessenen Schutz der vertraulichen Informationen.

1.4 Beschränkte Nutzung

Alle vertraulichen Informationen verbleiben unabhängig von ihrer Verkörperung im Eigentum der offenlegenden Partei. Dies gilt auch für zulässig angefertigte Kopien oder andere Reproduktionen. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen, die sie von der anderen Seite erhalten haben, in beschränktem Umfang nutzen. Diese Nutzung ist nur zulässig, soweit

a) die Nutzung für die Durchführung des Projekts oder sich ggf. an das Verhandlungsstadium anschließenden Durchführung von Vertragsbeziehungen im Rahmen des Projekts zwingend notwendig ist,

oder

b) die Partei, welche die Informationen weitergegeben hat, der Nutzung zuvor schriftlich zustimmt. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

2 Wahrung der Vertraulichkeit

2.1 Weitergabe an Dritte

Den Parteien ist es untersagt, erhaltene vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben.

Als Dritte gelten nicht:

a) die mit der jeweiligen Partei verbundenen Unternehmen oder Konzerngesellschaften;

b) Subunternehmer der jeweiligen Partei;

oder

c) sonstige Hilfspersonen der jeweiligen Partei, welche die tatsächliche Möglichkeit des Zugriffs auf die vertraulichen Informationen haben, wie beispielsweise Cloud Computing Anbieter oder vergleichbare Anbieter von IT-Leistungen.

Auf Verlangen einer Partei ist der jeweils anderen ein Verzeichnis darüber zu erstellen und zugänglich zu machen, das jede erfolgte Weitergabe an die unter a) bis c) genannten Unternehmen / Personen und den Grund der Weitergabe beinhaltet.

Auf Wunsch der jeweils anderen Partei kann die Weitergabe von Informationen an die unter b) und c) genannten Personen davon abhängig gemacht werden, dass diese zuvor in einer mit dieser vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung zum Schutz der Information verpflichtet werden.

Die Parteien werden sämtliche angemessenen Maßnahmen ergreifen, die Verpflichtung der Dritten zur Vertraulichkeit zu überwachen.

Jede Partei darf vertrauliche Informationen weitergeben, wenn und soweit sie dazu durch Gesetz, Verordnung, rechtskräftiges Urteil oder bestandskräftige behördliche oder gerichtliche Entscheidung verpflichtet ist, soweit sie die andere Partei unverzüglich nach Bekanntwerden der hoheitlichen Maßnahme informiert.

2.2 Informationspflichten

Die Parteien werden die andere Seite unverzüglich von einer Anfrage Dritter bezüglich vertraulicher Informationen unterrichten.

2.3 Weitergabe an Mitarbeiter

Die Parteien geben vertrauliche Informationen, die sie von der anderen Seite erhalten haben, an Mitarbeiter nur weiter, wenn und soweit es für den Erfolg des Projekts notwendig ist. Dies gilt sowohl für den Kreis der Mitarbeiter als auch für den Umfang der weitergegebenen vertraulichen Informationen.

Die Parteien werden die eigenen Mitarbeiter vor der Weitergabe der vertraulichen Informationen an diese über die vorliegende Vereinbarung in Kenntnis setzen und sie denselben Verpflichtungen unterwerfen, denen sie selbst durch diese Vereinbarung unterliegen.

Die Parteien werden sämtliche angemessenen Maßnahmen ergreifen, die Verpflichtung der Mitarbeiter zur Geheimhaltung zu überwachen.

3 Beginn und Beendigung

3.1 Beginn

Diese Vereinbarung beginnt mit ihrer Unterzeichnung durch iExcelU und erstreckt sich auch auf bestehende und bereits ausgetauschte vertrauliche Informationen. Sie endet nicht mit der Weitergabe vertraulicher Informationen.

3.2 Beendigung

Die Beendigung der Verhandlungen oder des Projekts hat stets die Beendigung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung zur Folge.

Nach der Beendigung dieser Erklärung gilt die Geheimhaltungspflicht der Parteien für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort. Dies gilt nicht für Informationen, von denen anzunehmen ist, dass eine Geheimhaltung für die betreffende Partei auch weiterhin von Interesse ist. In Zweifelsfällen verständigen sich die Parteien vor einer Weitergabe darüber, ob an einer Geheimhaltung weiterhin Interesse besteht.

3.3 Beendigung der beschränkten Nutzung

Soweit die Verhandlungen oder das Projekt beendet werden, verpflichten sich die Parteien, auch die beschränkte Nutzung der vertraulichen Informationen im Sinne der Ziffer 1.4 zu beenden. Dies gilt auch, wenn eine Partei die andere Partei schriftlich zu einer Beendigung der beschränkten Nutzung auffordert.

3.4 Pflichten nach Beendigung

Die Parteien werden bei einer Beendigung dieser Vereinbarung, der Verhandlungen und/oder des Projekts, alle Kopien, Dokumente und andere Materialien, die ihr von der anderen Partei ausgehändigt wurden oder die vertrauliche Informationen enthalten, unter Nutzung vertraulicher Informationen entstanden sind oder Rückschlüsse auf vertrauliche Informationen enthalten, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Beendigung zurückgeben oder nach Wahl der betroffenen Partei von Festplatten oder sonstigen elektronisch lesbaren Speichermedien unwiederbringlich löschen. Sie werden alle sonstigen Materialien und Dokumente, die von oder im Auftrag der anderen Partei gewonnen wurden, adäquat vernichten.

Auf Wunsch einer Partei ist die andere Partei verpflichtet, eine eidesstattliche Versicherung über die Löschung und/oder Vernichtung abzugeben.

Die Pflicht zur Rückgabe oder Löschung besteht nicht, soweit routinemäßige Sicherungskopien angefertigt worden sind, gesetzliche Aufbewahrungspflichten gelten oder die Unterlagen benötigt werden, um Ansprüche einer Partei gegen die jeweils andere zu beweisen.

4 Schlussbestimmungen

4.1 Schriftform

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird durch die Textform nicht gewahrt.

4.2 Übertragbarkeit

Diese Vereinbarung kann hinsichtlich der den Parteien eingeräumten Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf Dritte übertragen werden.

4.3 Auslegung

Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

4.4 Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Geschäftssitz von Kunden.